Eine Bürgerstiftung

Leitbild und Stiftungssatzung

Der Spital- und Spendfonds ist eine öffentlich-rechtliche Stiftung.

Stiftungsrat ist der Gemeinderat der Stadt Überlingen, dem der jeweilige Oberbürgermeister/ die Oberbürgermeisterin als Stiftungsratsvorsitzende/r vorsteht. Als öffentlich-rechtliche Stiftung ist der Spital- und Spendfonds gemeinnützig anerkannt und hat somit keine Gewinnerzielungsabsichten.

Er ist berechtigt, Spendenbescheinigungen auszustellen. Nach der heutigen Satzung dient die Stiftung „gemeinnützigen, sozialen, mildtätigen und kirchlichen Zwecken in Überlingen. Der Stiftungszweck ist die Versorgung armer, kranker und alter Einwohner.“

Die Stadt Überlingen ist dabei so etwas wie ein Sachverwalter der Stiftung, die über zahlreiche Immobilien, Grundstücke und Waldbesitz verfügt.

Wenn Sie die vollständige Stiftungssatzung lesen möchten, liegt diese als Download hier für Sie bereit.

Kontakt

Ansprechpartner für Ihre persönlichen Fragen

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Herr Stefan Krause

Ihr Ansprechpartner zum Thema Stiftung