Gutes tun & spenden
Die Haushaltsplanung für den Spital- und Spendfonds Überlingen wird durch die Abteilung Kämmerei & Controlling der Stadt Überlingen verantwortet.
Der Haushaltsplan
Der Spital- und Spendfonds Überlingen ist verpflichtet für jedes Haushaltsjahr einen Haushalt aufzustellen. Er tritt mit Erlass bzw. Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde in Kraft und gilt für das jeweilige Haushaltsjahr. Der Haushalt enthält neben der Festsetzung des Ergebnis- und Finanzhaushaltes die Festsetzung des Höchstbetrags der Kreditaufnahmen, der Kassenkredite, der Verpflichtungsermächtigungen und der Steuersätze.
Der Haushaltsplan wird in der Regel für ein Jahr aufgestellt und ist der verbindliche finanzielle Rahmen für den Stiftungsrat und die Verwaltung. Seit dem Jahr 2019 werden die Haushaltspläne des Spital- und Spendfonds als "Doppelhaushalt" immer für zwei Jahre aufgestellt.
Im Ergebnishaushalt sind die Erträge (Ressourcenaufkommen) und Aufwendungen (Ressourcenverbrauch) des laufenden Betriebs genau dargestellt. So lässt sich sehen, wie viele Mittel wofür eingesetzt werden und wie sich die finanzielle Lage der Stiftung verändert. Der Finanzhaushalt umfasst alle Ein- und Auszahlungen des Ergebnishaushaltes, einschließlich der Investitionen, Kredite und Tilgungen. Neben der Übersicht des Gesamthaushaltes ist der Haushaltsplan in vier Teilhaushalte gegliedert:
Teilhaushalt 1 – Innere Verwaltung
Teilhaushalt 2 – Denkmalschutz, Soziales
Teilhaushalt 3 – Forst- und Landwirtschaft
Teilhaushalt 4 – Allgemeine Finanzwirtschaft
Die Anlagen zum Haushaltsplan geben einen detaillierten Überblick über die Verschuldung und die prognostizierte Entwicklung der Liquidität. Außerdem enthalten Sie Angaben zum Eigenbetrieb Alten- und Pflegeheime des Spital- und Spendfonds Überlingen. Daneben ist eine Liste der spitälischen Gebäude und der Stellenplan enthalten.
Teil 1 - Vorbericht
Teil 2 - Zahlenwerk
Teil 3 - Finanzplanung mit Investitionsprogramm
Teil 4 - Anlagen
Die Jahresabschlüsse des Spital- und Spendfonds Überlingen werden jährlich vom Stiftungsrat festgestellt.
07551 99-1200
s.krause@ueberlingen.de